Gebühren- und Strafordnung des KfV Tischtennis 24.06.2023

 

 

1.Kreisliga

2.Kreisliga

3.Kreisliga

Jugend-Kreisliga

Schüler-Kreisliga

Startgeld pro Mannschaft

25,00 €

25,00 €

25,00 €

 

 

Nicht fristgerechte Meldung aller Eingaben

 5,00 €

 5,00 €

 5,00 €

 5,00 €

 5,00 €

Nichtantreten einer Mannschaft zu Punktspielen

15,00 €

15,00 €

15,00 €

 

 

Nichtantreten einer Mannschaft zu Kreispokalspielen

15,00 €

15,00 €

15,00 €

 

 

Nichtantreten zur Kreiseinzelmeisterschaft
mind. 1 Spieler pro Mannschaft

 5,00 €

 5,00 €

 5,00 €

 

 

Startgeld Turniere

 2,00 €

 2,00 €

 2,00 €

 1,00 €

 1,00 €

Nichtteilnahme erw. KfV-Sitzung
1 Teilnehmer/Verein

10,00 €

 

 

 

 

Zurückziehen einer Mannschaft nach dem 05.06.

15,00

15,00

15,00

 

 

Unvollständiges Antreten je fehlendem Spieler

 5,00 €

 5,00 €

5,00 € 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Spielen ohne Spielberechtigung

50,00

50,00

50,00

 

 

Gebühren für Rechtsmittel

Protest              15,00
Einspruch          30,00
Berufung           40,00

Verwaltungs-
gebühren

1. Mahnung         5,00 €
2. Mahnung
       20,00 €

Postversand von
E-Mail-fähigen Sendungen

                        2,50

Fahrtkostenerstattung zur erweiterten KfV-Sitzung

0,30 € pro km

 

Wo nichts festgelegt wurde, gelten die Gebühren laut Gebührenordnung des TTTV

 

Die Einnahmen (außer den Startgeldern für Turniere) bleiben im Kreis und stehen somit dem KfV voll zur Verfügung.

 

Bei Einzahlung bitte immer die Vereinsnummer mit angeben!

 

Bankverbindung bei der Kyffhäusersparkasse:          IBAN:  DE92 8205 5000 3100 0081 29